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Berufsorientierte Weiterbildung

Für Kurse im Rahmen der berufsorientierten Weiterbildung besteht eine Leistungsbegrenzung von 15 Kurstagen pro Kursjahr.

Wenn Sie mehr als 15 Kurstage im Rahmen der berufsorientierten Weiterbildung besuchen, werden die Entschädigungen ohne Ihren anders lautenden Bescheid in Reihenfolge des Abschlussdatums ausgerichtet.

Sie geben bei der Anmeldung an, ob die Leistungen aus dem Gimafonds an Sie selber oder an den Arbeitgeber bezahlt werden.

Sie können die Dauer der einzelnen Kurse sowie die Höhe der Kurskostenentschädigung und der allfälligen Lohnausfallentschädigung dem PDF

entnehmen

Sofern Sie die Bedingungen zur Anspruchsberechtigung erfüllen, erfolgt die Entschädigung nach Kursende automatisch (wenn uns alle nötigen Angaben vorliegen).